Nachweise statt Versprechen Woher unser Strom kommt
Raiffeisen WirStrom setzt sich aus bis zu drei Stufen zusammen. Auf dieser Seite finden Sie für jede Stufe, aus welchen Anlagen der Strom stammt und worauf diese Angabe beruht.
Herkunft und Nachweis Woher kommt der Strom von Raiffeisen Energie?
Raiffeisen Energie bietet Stromversorgung in 3 Stufen an: Von regionalen Energiegemeinschaften über Strom aus Energiegemeinschaften aus ganz Österreich zu einem fairen Ökostrom-Tarif.
3. Stufe Raiffeisen Ökostrom Stromkennzeichnung des Ökostromtarifs
Der Herkunftsnachweis bestätigt, aus welchen Energiequellen der in einem Kalenderjahr gelieferte Strom stammt. Er ist für alle österreichischen Stromlieferanten verpflichtend und wird von der unabhängigen E-Control geprüft.
67,31 %
aus Sonnenenergie
29,38 %
aus Windenergie
3,31 %
aus sonstigen erneuerbaren Energiequellen
Herkunft im Detail Herkunftsnachweis bei Nachbarstrom und Bürgerenergie
Nachbarstrom und Bürgerenergie erzeugen und teilen den Strom innerhalb ihrer Gemeinschaft. Dafür sieht das Gesetz keinen Herkunftsnachweis und keine Stromkennzeichnung vor (Stromkennzeichnungsverordnung, BGBl II 223/2025). Der Strom kommt zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen in Österreich.
Stromrechnung Für Nachbarstrom und Bürgerenergie So wird Ihr Strom rechnerisch zugeordnet
Strom von verschiedenen Erzeugern fließt im Netz zusammen. Deshalb lässt sich physikalisch nicht feststellen, welcher Strom bei einem einzelnen Haushalt ankommt. Die Zuordnung und Abrechnung des Stroms in Ihrer Energiegemeinschaft erfolgt nach klaren gesetzlichen Regeln.
Erzeugung und Verbrauch werden gemessen
Der Netzbetreiber erfasst, wie viel Strom alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Energiegemeinschaft erzeugen und verbrauchen – im 15-Minuten-Takt.
Strommengen werden aufgeteilt
Die erzeugte Menge wird je Viertelstunde nach dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel den teilnehmenden Haushalten zugeordnet.
Die Zuordnung wird abgerechnet
Diese rechnerische Zuordnung ist die Grundlage für Ihre Abrechnung – und für reduzierte Netzentgelte auf den zugeordneten Stromanteil.
Die Zuordnung erfolgt gemäß § 16e Abs. 3 ElWOG 2010.
Quellen: Klima- und Energiefonds, energiegemeinschaften.gv.at/rechtsgrundlagen
Gesetzestexte im RIS: EAG und ElWOG 2010
Downloads Weiterführende Dokumente
Finden Sie hier alle relevanten Dokumente im Zusammenhang mit der Herkunft von Strom.
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FAQ Häufige Fragen zur Herkunft des Stroms
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die Herkunft des Stroms von Raiffeisen WirStrom.
Die Stromkennzeichnung zeigt Ihnen auf Ihrer Jahresabrechnung, aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom stammt und aus welchen Ländern die Nachweise kommen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wird von der E-Control überprüft und darf nur Strommengen enthalten, die durch Herkunftsnachweise belegt sind. Vereinfacht gesagt: Der Herkunftsnachweis ist der Beleg, die Stromkennzeichnung ist die Zusammenfassung für Sie.
Strom lässt sich im Netz physikalisch nicht einzelnen Erzeugern oder Abnehmern zuordnen. Der Netzbetreiber misst Erzeugung und Verbrauch aller Teilnehmer und teilt die erzeugte Menge viertelstündlich nach dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel auf (§ 16e Abs 3ElWOG). Diese Zuordnung ist die Grundlage für Ihre Abrechnung und für die reduzierten Netzentgelte.
Quellen: Klima- und Energiefonds, energiegemeinschaften.gv.at/rechtsgrundlagen · Gesetzestexte im RIS: EAG, ElWOG 2010
Ein Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Zertifikat, das belegt, wie und wo eine bestimmte Menge Strom erzeugt wurde, zum Beispiel aus Sonne, Wind oder Wasserkraft. Diese Nachweise werden in einer zentralen Datenbank der Regulierungsbehörde E-Control verwaltet.
Gegenstand des Unternehmens umfasst: a) Die Erzeugung und der Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen wie etwa die Errichtung, Erweiterung und Betrieb von Anlagen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere der Solarenergie beispielsweise auf öffentlichen oder privaten Gebäuden oder Flächen